Verantwortung übernehmen – für sich und andere

Die Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein. Sie beginnt mit 14 Jahren; Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind schuldunfähig und damit strafunmündig (vgl. § 19 StGB).

Die 4C hat mit den Inspektoren Brunner und Riesner einen informativen Vormittag zur Strafmündigkeit verbracht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, daher ist es wichtig, die Jugendlichen mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Ein großes DANKE an die Polizei, die diesen Workshop möglich gemacht hat!